Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Exxotic Studio

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge und Nutzungsvereinbarungen zwischen der Exxotic Studio (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Nutzung der Studioflächen sowie des zur Verfügung gestellten Equipments und der Infrastruktur.

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt wurden.

3. Nutzung der Mieträume

  • Der Mieter erhält für die Dauer des vereinbarten Zeitraums das Nutzungsrecht an den gebuchten Räumen.

  • Die Nutzung ist ausschließlich für die vereinbarten Zwecke (z. B. Foto- oder Filmaufnahmen) erlaubt.

  • Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und ist verbindlich einzuhalten.

4. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, das Studio, die Ausstattung sowie sämtliche Einrichtungsgegenstände sorgsam zu behandeln.

  • Schäden, Störungen oder Defekte sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

  • Der Mieter haftet für alle durch ihn oder seine Gäste verursachten Schäden in vollem Umfang.

  • Das Studio ist zum Ende der Mietzeit in sauberem, ordentlichem und ursprünglichem Zustand zu übergeben.

5. Haftung

  • Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter oder seinen Gästen mitgebracht oder im Studio zurückgelassen werden.

  • Eine Haftung des Vermieters ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen.

  • Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die durch ihn oder durch mitgebrachte Personen entstehen, auch über die Mietdauer hinaus.

6. Stornierung

  • Stornierungen durch den Mieter müssen schriftlich erfolgen.

  • Bei Stornierungen bis 72 Stunden vor dem Buchungstermin entstehen keine Kosten.

  • Bei Stornierungen innerhalb von 72 bis 24 Stunden vor dem Termin fallen 50 % des Mietpreises an.

  • Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Mietpreis fällig.

7. Verhalten im Gebäude

  • Der Mieter verpflichtet sich, sich im gesamten Gebäude rücksichtsvoll gegenüber anderen Mietparteien zu verhalten.

  • Der Zugang zu gesperrten Bereichen ist untersagt.

  • Haustiere dürfen nicht ins Studio mitgebracht werden.

  • Lautstärke, insbesondere bei Musik oder Videoaufnahmen, ist auf ein zumutbares Maß zu beschränken.

8. Reinigung & Endzustand

  • Das Studio ist besenrein zu übergeben.

  • Benutztes Geschirr ist in den Geschirrspüler zu stellen.

  • Bei extremer Verschmutzung behält sich der Vermieter vor, eine Reinigungspauschale in Höhe von 69 € zu berechnen.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzbestimmungen, die dem Mieter separat zur Verfügung gestellt werden.

10. Hausrecht

Der Vermieter behält sich das Hausrecht in sämtlichen Räumen vor. Auch während laufender Buchungen ist ein Zutritt durch den Vermieter aus organisatorischen Gründen oder zur Überprüfung möglich.

11. Verstöße & Hausverbot

  • Bei Verstößen gegen die AGB, die Hausordnung oder geltendes Recht kann der Mieter von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Miete besteht in diesem Fall nicht.

  • Der Vermieter behält sich bei groben Verstößen rechtliche Schritte vor.

12. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Vermieters.

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hausordnung – Exxotic Studio

Wir freuen uns, Sie in unserem Studio begrüßen zu dürfen. Um einen reibungslosen Ablauf und eine angenehme Atmosphäre für alle Nutzer sicherzustellen, bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln zu beachten:

1. Allgemeiner Umgang mit dem Studio

  • Die gesamte Studioausstattung ist pfleglich zu behandeln. Etwaige Defekte oder Funktionsstörungen sind unverzüglich zu melden.

  • Bei Beschädigungen an Geräten, Einrichtung, Räumen oder sonstigen Studioelementen ist der entstandene Schaden zu ersetzen.

  • Es ist untersagt, Einrichtung oder Gegenstände aus dem Studio zu entfernen. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

  • Der abgesperrte Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und darf nicht betreten werden.

2. Nutzung & Technik

  • Die Studioküche steht zur Mitbenutzung zur Verfügung.

  • Ladegeräte sind im Studio vorhanden und können genutzt werden.

  • Die Lichtsteuerung erfolgt bequem über das im Studio bereitgestellte Smartphone.

  • Auslöser für Blitzsysteme stehen für Canon- und Sony-Kameras zur Verfügung.

  • Die Hohlkehle darf genutzt werden. Sollte diese bei der Nutzung sichtbare Spuren aufweisen, fällt eine Streichpauschale an.

3. Hygiene & Sauberkeit

  • Allgemeine Hygienestandards sind in allen Bereichen einzuhalten.

  • Die Toiletten sind sauber zu halten.

  • Bei starker Verschmutzung des Studios wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 69 € fällig.

  • Benutztes Geschirr ist im Geschirrspüler zu deponieren.

4. Getränke

  • Kaffee, Tee und Wasser stehen kostenlos zur Verfügung.

5. Haustiere

  • Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.

6. Ordnung & Verlassen des Studios

  • Das Studio inklusive aller Geräte, Einrichtungsgegenstände und Räumlichkeiten ist vor Verlassen aufzuräumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

  • Die dafür notwendige Zeit ist innerhalb der gebuchten Mietzeit einzuplanen.

  • Die Studio-Räumlichkeiten sind pünktlich zum Ende der Buchung zu verlassen.

  • Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ist Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen.

7. Verstöße & Konsequenzen

  • Verstöße gegen diese Hausordnung können zum sofortigen Verweis aus dem Studio führen.

  • Gesetzeswidriges Verhalten, Zuwiderhandlungen gegen geltende Auflagen sowie gegen diese Hausordnung führen zum Hausverbot. In diesen Fällen ist eine Rückerstattung der Miete ausgeschlossen. Der Vermieter behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten.

8. Nach Ende der Vertragsdauer

  • Die angemieteten Räume sowie die sanitären Anlagen sind in aufgeräumtem, gereinigtem und ursprünglichem Zustand zu übergeben.

9. Hausrecht

  • Der Vermieter behält sich das Hausrecht in allen überlassenen Räumen vor.

  • Die ungestörte Arbeit des Kunden wird gewährleistet. Der Zutritt des Vermieters bleibt hiervon unberührt und ist jederzeit zu dulden.